Gutachtentypus / Honorar
Gutachtentypus und Honorar
Gutachtentypus / Honorar für Immobilien aller Art und Größe.
U.a. Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien, gemischtgenutzte Immobilien,
Spezialimmobilien, Wohnungseigentum, Teileigentum, Erbbaurechte,
landwirtschaftliche Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Belastungen, etc.
Gerichtsfestes Immobilien-Langgutachten
ca. 35-50 Seiten
Geeignet in Gerichtsverfahren im Rahmen von Ehescheidungen,
Erbauseinandersetzungen, Betreuungsverfahren, Pflegschaftssachen,
geeignet für das Finanzamt, für umfangreiche Verkaufsverhandlungen, etc.
Mit kompletter detaillierter Grundstücks- und Gebäudebeschreibung mit allen
positiven wie negativen Grundstücksmerkmalen und einer Komplettbewertung je
nach Objekttyp mit i.d.R. Bodenwert- / Sachwert- / Ertragswert- / u./od.
Vergleichswert-Ermittlung.
Orientierendes Immobilien-Kurzgutachten
ca. 10-15 Seiten
Vorwiegend für gewöhnliche Standardobjekte mit Kurzbeschreibung des Objekts,
als reines Bewertungsgutachten mit Bodenwert- / Sachwert- / u./od.
Ertragswert-Ermittlung.
Details sollten in einem persönlichen Telefongespräch erörtert werden, das Sie
jederzeit gerne und für Sie unverbindlich mit mir führen können.
Das Honorar kann frei vereinbart werden, da das ursprünglich von der Höhe des
Immobilienwerts abhängige Honorar durch die frühere HOAI (Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure) vom Gesetzgeber gestrichen wurde, und somit
grundsätzlich weggefallen ist.